Sporttauglichkeit
Sportler des SSV Leutzsch, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, erklären gegenüber dem Verein, dass sie im Besitz einer ärztlich attestierten Sporttauglichkeit sind und keine Einschränkungen hinsichtlich einer wettkampfmäßigen Ausübung des Schwimmsports bestehen. Das gültige ärztliche Attest muss jeder Sportler des SSV Leutzsch, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, bei allen sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen mit sich führen und bei Bedarf vorlegen.
